Aktuelle Corona-Regelungen für die Bayerischen Sing- und Musikschulen / Empfehlungen
Bitte beachten!
Auf Basis der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 30.04.2022) gelten ab dem 03.04.2022 folgende Regelungen und Empfehlungen:
- Grundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht, die Musikschulverwaltung sowie Fortbildungen mehr.
- Es wird empfohlen jederzeit und soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten.
- Es wird empfohlen in geschlossenen Räumen zumindest eine medizinische Maske zu tragen.
- Für Betriebe mit Publikumsverkehr wird empfohlen ein Hygienekonzept (insbesondere mit Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung von unnötigen Kontakten) zu erstellen.
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